Tiefgarage, Reparaturwerkstätten
Das Befahren von Tiefgaragen sorgt in der Schweiz immer noch für Verwirrung. So fragen sich viele Erdgasautofahrer, ob sie uneingeschränkt Tiefgaragen und andere geschlossene Gebäude befahren dürfen.
Laut Gesetzgeber ist das Befahren und Einstellen von erdgasbetriebenen Motorfahrzeugen in Einstellräumen und Reparaturwerkstätten grundsätzlich unproblematisch und erlaubt.
Der Betreiber der Anlage braucht keinerlei zusätzliche brandschutztechnische Vorkehrungen zu treffen (Richtlinie G10 des SVGW, Ausgabe Mai 2002).