DE | FR | IT
Home | RSS | Seite drucken | Seite empfehlen | über uns | Login
Suchen | | Forum | Kontakt | Shop | Sitemap
 Fahren  Sicherheit
- 
- 
- 
- 
- 
- 
- 
- 
- 
- 

Erdgasfahren – eine sichere Sache

Strenge Kontrollen

Autofahren mit Erdgas als Treibstoff ist eine sichere Sache. Erdgasfahrzeuge unterliegen ebenfalls der strengen Prüfung durch die Motorfahrzeugkontrollen. Alle verwendeten Bauteile sind auf dem Betriebsdruck von 200 bar ausgerichtet und enthalten darüber hinaus Sicherheitsreserven in der Grössenordnung von 250-300%.

 

Ausgereifte Technik

Der Druckbehälter für das Erdgas in den Fahrzeugen ist sicher. Crashtests haben erwiesen, dass der Erdgastank erheblich sicherer ist als der Benzintank. Selbst bei einem Leitungsbruch oder einem Fahrzeugbrand unterbrechen spezielle Sicherheitseinrichtungen den Erdgasaustritt oder verhindern, dass sich im Gasbehälter ein Überdruck bilden kann. Die ausgereifte Technik schliesst ein Bersten des Druckbehälters aus.

Crashtests haben bewiesen: Erdgasfahrzeuge sind sicher

 
Auch Erdgas kann brennen, aber...

Erdgas ist schwer entflammbar - Die Zündtemperatur liegt bei 650° Celsius und ist damit wesentlich höher als diejenige von Benzin und Diesel.

Brandversuche zeigen zudem das zuverlässige Funktionieren aller Sicherheitseinrichtungen. Das explodierende Auto ist (nicht nur mit Erdgas als Treibstoff) eine Erfindung, um Hollywood-Filme interessant zu machen.

Erdgasfahrzeuge explodieren nicht! Brandversuch mit dem gecrashten (!) Opel Zafira

 
Tiefgarage, Reparaturwerkstätten

Das Befahren von Tiefgaragen sorgt in der Schweiz immer noch für Verwirrung. So fragen sich viele Erdgasautofahrer, ob sie uneingeschränkt Tiefgaragen und andere geschlossene Gebäude befahren dürfen.

Laut Gesetzgeber ist das Befahren und Einstellen von erdgasbetriebenen Motorfahrzeugen in Einstellräumen und Reparaturwerkstätten grundsätzlich unproblematisch und erlaubt.

Der Betreiber der Anlage braucht keinerlei zusätzliche brandschutztechnische Vorkehrungen zu treffen (Richtlinie G10 des SVGW, Ausgabe Mai 2002).

Gesetzlich nicht verboten: Einfahrt ins Parkhaus




>> Erdgasfahrzeuge in der Schweiz...




>>  Sparen Sie schon?...




>>  Erdgas/Biogas und Rennsport? Geht ab...




>> Tankstellenkarte...


Unic Version 1.3